Bezüglich des Unfalls vom 25. März 2010 bestehe unfallbedingt eine volle Arbeitsunfähigkeit. Es sei davon auszugehen, dass durch intensive Ergotherapie in den nächsten Monaten eine deutliche Besserung der Handfunktion erreicht werden sollte, so dass die Beschwerdeführerin in einer Tätigkeit, wo die rechte Hand lediglich als Hilfshand eingesetzt werden müsse, rein theoretisch vollschichtig arbeitsfähig wäre. Ob bezüglich der beklagten Schulterbeschwerden und der beklagten Verminderung der Schulterfunktion mittels Physiotherapie eine nennenswerte Verbesserung erreicht werden könne, könne derzeit nicht gesichert beantwortet werden. Die Prognose sei diesbezüglich vorsichtig zu stellen.