Die Beschwerdeführerin habe jedoch nach diesem Unfall ein chronisches Schmerzsyndrom im Bereich der rechten Schulter und auch des rechten Armes mit Funktionseinschränkung der rechten Schulter und auch der rechten Hand entwickelt. Der Status quo betreffend den Unfall vom 3. März 2009 sei also nicht erreicht, dies aufgrund der angegebenen ausgeprägten Funktionseinschränkungen an der rechten Schulter und an der rechten Hand, welche jedoch rein somatisch gesehen nicht restlos geklärt werden könnten. Wann der Status quo ante erreicht werde, sei schwierig zu beantworten.