An der rechten Schulter sei durch den Unfall vom 3. März 2009 zu einer Rotatorenmanschettenruptur gekommen, welche adäquat behandelt worden sei und bei der normalerweise von einer drei- bis sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit postoperativ ausgegangen werden könne. Die Beschwerdeführerin habe jedoch nach diesem Unfall ein chronisches Schmerzsyndrom im Bereich der rechten Schulter und auch des rechten Armes mit Funktionseinschränkung der rechten Schulter und auch der rechten Hand entwickelt.