Eine iatrogene Nervenschädigung sei indes auszuschliessen, postoperativ nach dem Schultereingriff vom 11. November 2009 seien von ärztlicher Seite keine neurologischen Funktionsausfälle beschrieben worden. Eine direkte Traumatisierung des Nervenplexus sofort nach dem Unfall vom 3. März 2009 sei ebenfalls nicht wahrscheinlich, denn die Beschwerdeführerin habe nach dem Unfall nämlich noch zwei Wochen gearbeitet, es seien keine Sensibilitätsstörungen beschrieben worden, auch anlässlich der orthopädischen Kontrollen bis zur Operation seien keine neurologischen Probleme erwähnt, so dass von einer direkten posttraumatischen Plexusverletzung nicht ausgegangen werden könne.