Der heutige Zustand sei teilweise auf das Unfallereignis vom 3. März 2009 zurückzuführen (Treppensturz vom 25. März 2010 stehe im Zusammenhang mit der Nebenwirkung durch die Lyrica-Medikation) und es bestehe ein Vorzustand (Ordner I, B.A. 4.5, S. 25). Aufgrund der eindrücklichen Pathologie am rechten Arm und im Bereich der rechten Schulter sei die Beschwerdeführerin in der bisherigen Tätigkeit als Betreuerin in der Pflege zu 100 % arbeitsunfähig. Auch eine andere Tätigkeit sei der Beschwerdeführerin aufgrund der komplexen Pathologie aktuell nicht zumutbar (Ordner I, B.A. 4.5, S. 23). 5.7 Dr. med.