Aufgrund der Anamnese könne ein unfallbedingter Vorzustand angenommen werden, doch sei das prozentuale Ausmass aktuell nicht festzulegen, da bis jetzt eine entsprechende posttraumatische Abklärung nicht durchgeführt worden sei und damit keine Diagnose vorliege (Ordner I, B.A. 4.5, S. 21). Der heutige Zustand sei teilweise auf das Unfallereignis vom 3. März 2009 zurückzuführen (Treppensturz vom 25. März 2010 stehe im Zusammenhang mit der Nebenwirkung durch die Lyrica-Medikation) und es bestehe ein Vorzustand (Ordner I, B.A. 4.5, S. 25).