Danach sei die Beschwerdeführerin nie ganz beschwerdefrei gewesen und habe belastungsabhängige Lumbalgien, allerdings ohne neurologische Symptome, verspürt. Nach dem Treppensturz sei es erneut zu einem radiculären Syndrom mit auch klinisch eindrücklichen neurologischen Symptomen gekommen. Aufgrund der Anamnese könne ein unfallbedingter Vorzustand angenommen werden, doch sei das prozentuale Ausmass aktuell nicht festzulegen, da bis jetzt eine entsprechende posttraumatische Abklärung nicht durchgeführt worden sei und damit keine Diagnose vorliege (Ordner I, B.A. 4.5, S. 21).