Die gesundheitliche Störung wirke sich in der bisherigen Tätigkeit durch die Kraftlosigkeit im rechten Arm und die verminderte Belastbarkeit des Rückens aus, weshalb der Beschwerdeführerin diese nicht mehr zumutbar sei. 5.6 Dr. med. C.___, Orthopädische Chirurgie FMH, V.___, erstellte am 21. September 2010 ein Gutachten, in welchem er folgende Diagnosen festhielt (Ordner I, B.A. 4.5): 1. Rechte Schulter und rechter Arm - Status nach Schulterkontusion rechts vom 3. März 2009 mit ventro-distaler Supraspinatussehnenruptur, stark verklebter langer Bizepssehne und zum Teil extrasynovialem Verlauf