Mit Arztzeugnis vom 30. April 2009 hielt der Hausarzt der Beschwerdeführerin, Dr. med. Q.___, Facharzt FMH Allgemein Medizin, aufgrund der Untersuchung vom 20. März 2009 infolge des Treppensturzes vom 3. März 2009 die folgende vorläufige Diagnose fest (Ordner I, B.A. 3.2): Kontusion der rechten Schulter mit mehreren Sehnenrupturen (Supraspinatussehne und Infraspinatussehne) Gemäss Q.___ habe die Beschwerdeführerin zuvor nicht unter ähnlichen Beschwerden gelitten. Die aktive Schulterbeweglichkeit sei uneingeschränkt, jedoch endphasig stark schmerzhaft. Die Druckdolenz sei im Bereich der ganzen Schulter diffus.