Die Vizepräsidentin des Versicherungsgerichts nimmt mit Verfügung vom 10. Juli 2014 (A.S. 176 f.) die Urkunden Nrn. 16 - 18 zu den Akten und weist den Sistierungsantrag ab. Zudem setzt sie der Beschwerdeführerin bis 16. August 2014 eine unverlängerbare Frist, um das Versicherungsgericht über das weitere Vorgehen in Bezug auf die rechte Hand zu informieren. 10.5 Mit Eingabe vom 14. August 2014 (A.S. 179 f.) reicht der Vertreter der Beschwerdeführerin die Urkunden Nrn. 19 - 21 ein und teilt unter anderem mit, es habe am 28. Juli 2014 eine Versteifung des rechten Handgelenks stattgefunden.