Sodann werde ein neuer Begutachtungstermin veranlasst. 10.2 Der Vertreter der Beschwerdeführerin führt in der Eingabe vom 28. Mai 2014 (A.S. 168) aus, die Beschwerdeführerin habe die Antibiotikatherapie zwar beendet, es seien jedoch weitere Therapien indiziert. 10.3 Mit Eingabe vom 2. Juli 2014 (A.S. 174 f.) lässt die Beschwerdeführerin die Urkunden Nrn. 16 - 18 zu den Akten reichen und beantragen, das vorliegende Verfahren resp. die vorgesehene Begutachtung sei bis zum Vorliegen der Zweitmeinung weiterhin zu sistieren. 10.4 Die Vizepräsidentin des Versicherungsgerichts nimmt mit Verfügung vom 10. Juli 2014 (A.S. 176 f.) die Urkunden Nrn.