Nach Rücksprache mit Dr. med. G.___, F.___, vom 12. bzw. 18. Februar 2014 (A.S. 163 ff.) verfügt die Vizepräsidentin des Versicherungsgerichts am 28. Februar 2014 (A.S. 166 f.), die am 7. Februar 2014 eingereichten Urkunden würden zu den Akten genommen und der auf den 19. März 2014 festgesetzte Begutachtungstermin werde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Beschwerdeführerin habe dem Gericht bis spätestens Ende Mai 2014 unaufgefordert unter Beilage eines entsprechenden ärztlichen Berichts mitzuteilen, wann die aktuelle Antibiotikatherapie beendet worden sei. Sodann werde ein neuer Begutachtungstermin veranlasst.