Anschliessend wird das Beweisverfahren geschlossen. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin hält einen Parteivortrag und bekräftigt die in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren. Auch der Vertreter der Beschwerdegegnerin hält an den bisher gestellten Anträgen und gemachten Ausführungen fest. Der Vertreter der Beschwerdeführerin reicht sodann seine Kostennote ein. In der Folge schliesst der Präsident des Versicherungsgerichts die öffentliche Verhandlung (A.S. 139 ff.). 9. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 (A.S. 145 f.) geht das Protokoll der öffentlichen Verhandlung vom 19. November 2013 an die Parteien.