Subeventualiter: Es sei ein gerichtliches Gutachten zur Frage nach dem Ausmass des Integritätsschadens und der Unfallkausalität der unbestrittenen Erwerbsfähigkeit der Versicherten erstellen zu lassen. 3. Es seien bei der IV-Stelle Solothurn die vollständigen und für die Beurteilung des vorliegenden Falles entscheidrelevanten Akten der Versicherten [...] beizuziehen. 4. Es sei eine öffentliche Gerichtsverhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK mit Publikums- und Presseanwesenheit durchzuführen. 5. Die Beschwerdegegnerin sei gerichtlich zu verpflichten, die Honorarkosten des E.___ in der Höhe von CHF 2'500.00, welche von der Beschwerdeführerin bereits bezahlt wurden, zur Bezahlung zu übernehmen.