1. 1.1 Die 1958 geborene A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), war im Unfallzeitpunkt vom 3. März 2009 bei B.___ als Betreuerin angestellt und in dieser Funktion gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen obligatorisch bei der Basler Versicherungs-Gesellschaft (nachfolgend: Beschwerdegegnerin), versichert. 1.2 Mit Schadenmeldung UVG vom 15. April 2009 (Ordner I, B.A. [Basler Versicherungs-Akten] 2.1) wurde der Beschwerdegegnerin mitgeteilt, die Beschwerdeführerin habe am 3. März 2009 beim Verlassen des Arbeitsplatzes im Treppenhaus einen Treppentritt verfehlt und sei auf die rechte Schulter gestürzt (Ordner I, B.A. 2.1 i.V.m.