{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-10-11", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2012-283_2016-10-11.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=132637&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=44&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9eaec2b31747fc5f651339995560cc24"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2012.283"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:45:36", "Checksum": "dec9e7caf757a081851da59022defd3b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\n5.15 Mit Stellungnahme vom 1. Februar 2013 (Beschwerdebeilage Nr. 8) führte E.___, Neurologe, aus, die verminderte Muskelmasse am rechten Ober- und Unterarm sei sehr wahrscheinlich eine Folge der schmerzbedingten Schonung, die ein Symptom der Schulterpathologie sei. Die Schulterpathologie sei mindestens teilweise eine überwiegend wahrscheinliche Unfallfolge. Die Schonung des rechten Arms äussere sich nicht zwingend in einer Atrophie der Handmuskulatur, sie könne bei der Beschwerdeführerin jedoch daran beteiligt sein, indem die schmerzhafte Armschonung den Einsatz der Hand reduziere (Schonungsatrophie). Die Atrophie der Handbinnenmuskulatur sei hingegen ein typischer Befund einer unteren Plexusläsion. Sie sei ebenfalls im Zusammenhang mit dem Unfall vom 3. März 2009 entstanden; die Atrophie der Handmuskulatur sei daher ebenfalls eine überwiegend wahrscheinliche Unfallfolge.\nGemäss E.___ würden bei der Beschwerdeführerin Mechanismen zur Diskussion stehen, die häufig Ursache für die Verletzung des Plexus brachialis seien, während eine spontane Verletzung oder eine ungeschickte Bewegung bei ihr keinen Diskussionsgrund hätten. Die Plexusläsion werde – entsprechend der Gepflogenheit, wonach ein klar bevorzugter Mechanismus mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung zu verursachen klar ausreiche, um die Kausalität zu begründen – als Unfallfolge beurteilt.\n5.16 Im Austrittsbericht vom 9. Januar 2014 (Beschwerdebeilage Nr. 17) betreffend die Hospitalisation der Beschwerdeführerin vom 27. Dezember 2013 bis 5. Januar 2014 stellten AD.___, Ärztin, AE.___, Oberarzt, sowie Dr. med. AF.___, Leitender Arzt, Chirurgische Klinik, folgende Hauptdiagnosen:\n1. Akute Osteomyelitis distaler Radius rechts mit Hämophilus parainfluenzae und Streptococcus viridans mit/bei:\n- Status nach Plattenosteosynthese distaler Radius rechts am 30. September 2013\n- Status nach Entfernung der 5 Schrauben am Plattenkopf bei Verdacht auf intraartikuläre Perforation einer Schraube am 23. Dezember 2013\n2. Arterielle Hypertonie\nNebendiagnosen seien:\n1. Thalassämia minor\n2. Chronische Schulterschmerzen rechts\n- IV-berentet\n3. Dyslipidämie\nDer postoperative Verlauf gestalte sich komplikationslos. Es sei eine empirische Antibiose mit Floxapen i.v. begonnen worden. Nach Erhalt der mikrobiologischen Resultate gemäss dem infektiologischen Konsilium (vgl. Beschwerdebeilage Nr. 16) sei eine Umstellung auf Co-Amoxicillin 3x2, 2 g i.v. erfolgt. Da die Beschwerdeführerin aufgrund einer beruflichen Verpflichtung auf keinen Fall habe hospitalisiert bleiben wollen, sei nach Rücksprache mit den Infektiologen die Umstellung auf Ceftriaxon 1x2 g i.v. erfolgt, welches die Beschwerdeführerin täglich auf dem Medizinischen Ambulatorium erhalten werde. Bei erhöhten Blutdruckwerten sei eine antihypertensive Therapie mit Amlodipin begonnen worden. Beim Austritt sei die Beschwerdeführerin afrebil. Die Wundränder seien leicht gerötet, wenig seröses Sekret. Die Motorik und Sensibilität des Dig I seien vermindert, dies jedoch vorbestehend seit Jahren, ansonsten intakt. Bis zur Nachkontrolle und Fadenentfernung erfolge eine Ruhigstellung in der Gipsschiene.\n5.17 Dr. med. AG.___, Leitender Arzt, und Dr. med. AH.___, Oberärztin i.V., Orthopädische Klinik, W.___ führten aufgrund der handchirurgischen Sprechstunden vom 7., 20. Mai und 10. Juni 2014 im Bericht vom 13. Juni 2014 (Beschwerdebeilage Nr. 20) folgende Diagnosen auf:\n- Ausgeprägte Radiocarpal-Arthrose bei Status nach akuter Osteomyelitis des distalen Radius rechts bei\n- Status nach Plattenosteosynthese distaler Radius rechts am 30. September 2013\n- Status nach Entfernung der 5 Schrauben am Plattenkopf bei Verdacht auf intraartikuläre Perforation einer Schraube am 23. Dezember 2013\n- Entfernung des übrigen Osteosynthese-Materials und Wunddébridement am 27. Dezember 2013 bei Wundinfekt\n- Nachweis von Haemophilus und Streptococcus viridans\n- Antibiotika-Therapie vom 27. Dezember 2013 bis 28. Februar 2014\n- Rhizarthrose Stadium IV links\n- Status nach Cortisoninfiltration ins Daumensattelgelenk am 20. Mai 2014\n- Tendovaginitis stenosans A1 Dig. I links\n- Status nach Cortisoninfiltration im Bereich des A1 Ringbandes am 10. Juni 2014\n- Chronische Schulterschmerzen rechts\n- Arterielle Hypertonie\n- Talassaemia minor\n- Dyslipidämie\nBezüglich der ausgeprägten Radiocarpal-Arthrose des rechten Handgelenkes sei die Beschwerdeführerin nochmals über die möglichen Operationsverfahren einer Panarthrodese bzw. Denervation aufgeklärt worden. Sie möchte sich nochmals überlegen, welches Operationsverfahren sie durchführen wolle. Bezüglich des linken Daumens habe die intraartikuläre Cortison-Infiltration ins Daumensattelgelenk zu keiner Beschwerdelinderung geführt. Bei vorhandener Tendovaginitis stenosans sei heute im Bereich des A1-Ringbandes mit Cortison infiltriert worden.\n5.18 Im Bericht vom 23. Juli 2014 (Beschwerdebeilage Nr. 24) führten Dr. AG.___ und Dr. AI.___ dieselben Diagnosen wie im Bericht vom 13. Juni 2014 (vgl. II. E. 5.17 hiervor) auf. Seit der letzten Berichterstattung sei zur Evaluation der Knorpelverhältnisse radiocarpal sowie der ligamentären Verhältnisse ein Arthro-MRI des rechten Handgelenks durchgeführt worden. Der CT-Befund bestätige sich mit ausgeprägten Radiocarpal-Arthrose mit intraartikulärer Stufenbildung und Knorpeldefekten. Das SL-Band zeige sich narbig verdickt, jedoch durchgängig intakt. Aufgrund des MRI-Befundes sei eine Rekonstruktion des Handgelenks nicht mehr sinnvoll und es bleibe, wie bereits mit der Beschwerdeführerin vorbesprochen, die Radiocarpal-, bzw. die Panarthrodese. Dieser Entscheid könne erst intraoperativ bei Betrachtung der Knorpelverhältnisse intracarpal gefällt werden."}