{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-10-11", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2012-283_2016-10-11.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=132637&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=44&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9eaec2b31747fc5f651339995560cc24"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2012.283"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:45:36", "Checksum": "dec9e7caf757a081851da59022defd3b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 11.10.2016 VSBES.2012.283\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\n5.11 Im D.___ wurde am 6. März 2012 ein interdisziplinäres Gutachten erstellt, in welchem die folgenden Diagnosen festgehalten wurden (Ordner I, B.A. 4.38):\n- Cervikobrachiales Schmerzsyndrom rechts mit/bei\n- Status nach Schulterkontusion rechts vom 3. März 2009\n- Status nach Schulterarthroskopie rechts, Tenotomie und Tenolyse der langen Bicepssehne, Rekonstruktion der Supraspinatussehne sowie Acromioplastik rechts 11. November 2009\n- Partielle untere Plexusläsion unklarer Genese\n- DD: Akute Plexus-Neuropathie im Rahmen einer neuralgischen Schulter-amyotrophie\n- Status nach CTS-Operation rechts 2003\n- Status nach sensiblem Hemisyndrom der ganzen rechten Körperhälfte November 2002 unklarer Ätiologie\n- Medialbetonte Gonarthrose rechts bei\n- Status nach arthroskopischer medialer Teilmeniskektomie, Knorpeldébridement femoral medial sowie Plica- und Hoffa-Resektion am 27. Februar 2006\n- Status nach arthroskopischer medialer Teilmeniskektomie und Chondroplastik des medialen Femurcondyls bei Chondropathie Grad III rechts am 10. November 2010\n- Status nach Sturz am 25. März 2010 mit Kontusion des rechten Kniegelenkes und passagerer Aktivierung der Gonarthrose\n- Chronisch intermittierende Lumbalgie bei\n- Status nach mikrochirurgischer Dekompression mit Interlaminotomie und Foraminotomie L3/4 rechts, Diskektomie und Sequesterektomie, Facettenrhizotomie L3/4 rechts mit Thermokoagulation Rami dorsales, indirekte Dekompression und neuroprotektiver Stabilisation mit X-Stopp interspinös am 14. Juli 2006\n- vorbestehende linksseitige Diskushernie L4/5\n- funktionelle sensomotorische Störung am rechten Fuss\n- Status nach funktioneller sensomotorischer Störung der rechten Körperhälfte 2001\n- Adipositas permagna (BMI 37.5)\n- Arterielle Hypertonie\n- Dyslipidämie\n- Verdacht auf mikrovaskuläre Angina pectoris aufgrund der Akten\n- Juli 2006 Echokardiographie: Normale LVEF 75 %, normale Myokardperfusions-Szintigraphie\n- August 2009 normale Belastungsechokardiographie, LVEF 78 %, normale Ergometrie\n- Status nach Nephrolithiasis mit Status nach Nierensteinoperation rechts 1981 und Status nach ESWL 1995\n- Thalassaemia minor\n- Status nach Hysterektomie 2001 wegen anämisierender Eisenmangelanämie\n- Status nach orthostatischer Synkope 2001\n- Raynaud-Phänomen, ED 1995\n- Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4)\nAn der rechten Hand bestehe ein Residualzustand nach partieller unterer Plexus-läsion rechts mit leichter muskulärer Hypotrophie, welche sehr wahrscheinlich auf den Unfall vom 3. März 2009 bzw. auf die nachfolgende Behandlung mittels Schulterarthroskopie zurückgeführt werden könne. Die hochgradige funktionelle Einschränkung allein könne jedoch allein mit den neurologisch objektivierbaren Befunden nicht erklärt werden. Eine iatrogene Nervenschädigung sei indes auszuschliessen, postoperativ nach dem Schultereingriff vom 11. November 2009 seien von ärztlicher Seite keine neurologischen Funktionsausfälle beschrieben worden. Eine direkte Traumatisierung des Nervenplexus sofort nach dem Unfall vom 3. März 2009 sei ebenfalls nicht wahrscheinlich, denn die Beschwerdeführerin habe nach dem Unfall nämlich noch zwei Wochen gearbeitet, es seien keine Sensibilitätsstörungen beschrieben worden, auch anlässlich der orthopädischen Kontrollen bis zur Operation seien keine neurologischen Probleme erwähnt, so dass von einer direkten posttraumatischen Plexusverletzung nicht ausgegangen werden könne. Differentialdiagnostisch müsse eine akute Armplexusneuropathie erwogen werden (neuralgische Schulteramyotrophie). Die genaue Entstehung dieser Erkrankung sei nicht bekannt. Es würden immunologische Faktoren diskutiert.\nBezüglich des rechten Kniegelenkes sei die temporär aktivierte Gonarthrose sowie die im Arthroskopie-Bericht vom 10. November 2011 festgehaltene mediale Meniskushinterhornläsion mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in Kausalzusammenhang mit dem Stolpersturz vom 25. März 2010 zu sehen. Es sei aber davon auszugehen, dass zwei bis drei Monate nach dem Unfall respektive nach Rearthroskopie der Status quo ante am rechten Knie wieder erreicht sei bei vorbestehender, 2006 arthroskopisch dokumentierter medial und femoropatellär betonter Gonarthrose. Die anhaltende somatoforme Schmerzstörung stehe nicht im Zusammenhang mit den Unfällen (Ordner I, B.A. 4.38, S. 60 f.).\nAn der rechten Schulter sei durch den Unfall vom 3. März 2009 zu einer Rotatorenmanschettenruptur gekommen, welche adäquat behandelt worden sei und bei der normalerweise von einer drei- bis sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit postoperativ ausgegangen werden könne. Die Beschwerdeführerin habe jedoch nach diesem Unfall ein chronisches Schmerzsyndrom im Bereich der rechten Schulter und auch des rechten Armes mit Funktionseinschränkung der rechten Schulter und auch der rechten Hand entwickelt. Der Status quo betreffend den Unfall vom 3. März 2009 sei also nicht erreicht, dies aufgrund der angegebenen ausgeprägten Funktionseinschränkungen an der rechten Schulter und an der rechten Hand, welche jedoch rein somatisch gesehen nicht restlos geklärt werden könnten. Wann der Status quo ante erreicht werde, sei schwierig zu beantworten. Denn aufgrund des bisher lang dauernden und therapierefrektären Verlaufs und der insbesondere von somatischer Seite nicht eindeutigen Pathologie könne keine definitive Zeitangabe gemacht werden, allenfalls müsse nach circa zwei Jahren eine Verlaufsbeurteilung erfolgen.\nBezüglich des Unfalls vom 25. März 2010 sei drei Monate postoperativ (Operation vom 10. November 2010) mit einem Status quo ante zu rechnen, also Mitte Februar 2011. Die weiteren Beschwerden am rechten Knie seien auf die vorbestehende Gonarthrose zurückzuführen (Ordner I, B.A. 4.38, S. 63)."}