Die Anwendung der Generalklausel kann daher nur dann in Frage kommen, wenn der Hausarzt auch diese Aufgabe nicht mehr sinnvoll wahrnehmen kann. Dagegen ist ein hinreichender Einfluss des CareMed-Arztes so lange zu bejahen, als dieser Kenntnis von den – durch ihn veranlassten – laufenden Behandlungen hat und damit in der Lage ist, sich bei den behandelnden Spezialärzten die erforderlichen Informationen zu beschaffen, um nötigenfalls intervenieren zu können.