Der Bundesrat führte in seiner Botschaft zur in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 verworfenen sogenannten Managed Care-Vorlage sogar aus, das Sparpotenzial durch derartige Modelle sei bei Personen mit komplexen und/oder chronischen Krankheiten besonders hoch (BBl 2004 5599, 5606 oben). Die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Ausschlusses chronisch kranker Personen aus dem Hausarztmodell kann aber letztlich offen bleiben, denn es erscheint nicht nur mit Blick auf das Gebot der verfassungskonformen Auslegung und das dem Hausarztmodell zugrunde liegende Konzept, sondern auch – wiederum – unter dem Aspekt der Unklarheitsregel (E. 5.2 hiervor) als geboten, die