Die mit dem Hausarztmodell angestrebten Kosteneinsparungen sollen nicht durch die Konzentration auf «gute Risiken» und den Ausschluss «kostenträchtiger» Versicherter, sondern durch die Koordination der Behandlungen sowie durch den Abschluss besonderer Verträge mit einer begrenzten Zahl von Leistungserbringern erreicht werden (E. 3.3 hiervor). Der Bundesrat führte in seiner Botschaft zur in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 verworfenen sogenannten Managed Care-Vorlage sogar aus, das Sparpotenzial durch derartige Modelle sei bei Personen mit komplexen und/oder chronischen Krankheiten besonders hoch (BBl 2004 5599, 5606 oben).