Auch das gesetzliche Konzept des Hausarztmodells basiert nicht auf einer Risikoselektion. Die mit dem Hausarztmodell angestrebten Kosteneinsparungen sollen nicht durch die Konzentration auf «gute Risiken» und den Ausschluss «kostenträchtiger» Versicherter, sondern durch die Koordination der Behandlungen sowie durch den Abschluss besonderer Verträge mit einer begrenzten Zahl von Leistungserbringern erreicht werden (E. 3.3 hiervor).