9.1 AVB CM). Werden Versicherte von ihrem CareMed-Arzt einem Spezialarzt zugewiesen und empfiehlt dieser eine weitergehende Behandlung oder einen operativen Eingriff, so sind die CareMed-Versicherten verpflichtet, ihren CareMed-Arzt darüber im Voraus zu informieren oder informieren zu lassen und dessen Einverständnis einzuholen (Ziff. 11 AVB CM). 4.2 Gemäss Ziff. 6.1 ff. AVB CM ist die Beschwerdegegnerin berechtigt, CareMed-Versicherte bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats aus der CareMed-Hausarztversicherung auszuschliessen.