Ein und dieselbe Tätigkeit wegen der verschiedenen Orte, an denen sie ausgeübt wird, unterschiedlich zu qualifizieren, erscheint jedoch unter den hier gegebenen konkreten Umständen als nicht sinnvoll, zumal «nach Möglichkeit vermieden werden sollte, verschiedene Erwerbstätigkeiten für denselben Arbeit- oder Auftraggeber oder dieselbe Tätigkeit für verschiedene Arbeit- oder Auftraggeber unterschiedlich, teils als selbständige, teils als unselbständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren; dies führt zu einem aufgesplitteten Versichertenstatus und damit zu Mehrfachversicherungen, woraus unter anderem unübersichtliche Leistungsansprüche gegenüber den Trägern der obligatorischen