Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass wohl eine unselbständige Tätigkeit vorläge, wenn der grösste Teil des Umsatzes als «Drücker» aus der Tätigkeit für die Carrosserie Y. resultieren würde; diesfalls müsste man von einer wirtschaftlichen Abhängigkeit sprechen, die jener eines Arbeitnehmers entspricht. So verhält es sich jedoch im vorliegenden Fall nicht. Die Einnahmen von der Carrosserie Y. machten zwar im Jahr 2007 fast einen Drittel der gesamten Einnahmen aus, im Jahr 2008 jedoch weniger als einen Zehntel und im Jahr 2009 weniger als einen Siebtel. Die Carrosserie Y. war also ein bedeutender Kunde, aber bei weitem nicht der einzige.