Die Aussage, «ein Carrosserieunternehmen und erst recht ein auf die Drücktechnik spezialisiertes Unternehmen hat eine eigene Werkstätte» sowie die daraus gezogene Folgerung, jede Arbeit in einer «fremden» Werkstätte sei quasi automatisch unselbständig, überzeugt nicht. Die Drücktechnik ist nicht im eigentlichen Sinne standortgebunden. Sie kann ohne weiteres in der Garage eines Kunden oder eines Dritten, theoretisch sogar irgendwo im Freien ausgeführt werden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass wohl eine unselbständige Tätigkeit vorläge, wenn der grösste Teil des Umsatzes als «Drücker» aus der Tätigkeit für die Carrosserie Y. resultieren würde;