d ELG (vgl. BGE 119 V 271; BGE P 64/03 vom 27. Februar 2004; Rz 2088 der vom Bundesamt für Sozialversicherungen herausgegebenen Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV [WEL]). Ob in Bezug auf die kantonalen Familienergänzungsleistungen anders zu entscheiden ist, wenn es sich um Taggelder handelt, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als Ersatz für die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bezogen werden (vgl. Art. 324a Abs. 4 und Art. 324b OR), muss vorliegend nicht entschieden werden, beruhen doch die hier strittigen Taggelder der Arbeitslosenversicherung definitionsgemäss nicht auf einem Arbeitsverhältnis.