Im Gegenteil war in der Debatte die Rede von einer «Verknüpfung von Ergänzungsleistungen mit der bestehenden Berufsarbeit» (Votum Evelyn Borer, Kommissionssprecherin, in: Protokoll des Kantonsrates vom 3. März 2009, S. 50). Den Materialien lässt sich demnach mit hinreichender Klarheit entnehmen, dass von einem Erwerbseinkommen bzw. von einem auf Berufsarbeit basierenden Einkommen ausgegangen wurde. c) Das teleologische Element erlaubt keine klare Bewertung: