Damit wird gegenüber dem Gesetzestext verdeutlicht, dass nach den Vorstellungen des Regierungsrates nicht ein Einkommen aus beliebiger Quelle, sondern ausschliesslich ein Erwerbseinkommen angerechnet werden sollte. Aus den Voten im Kantonsrat ergeben sich keine Anhaltspunkte, die gegen diese Interpretation sprächen. Im Gegenteil war in der Debatte die Rede von einer «Verknüpfung von Ergänzungsleistungen mit der bestehenden Berufsarbeit» (Votum Evelyn Borer, Kommissionssprecherin, in: Protokoll des Kantonsrates vom 3. März 2009, S. 50).