Es wurde zwar mehrmals betont, durch die Familienergänzungsleistungen solle ein Abgleiten von Familien mit kleinen Kindern in die Sozialhilfe verhindert werden. Dem Umstand, dass eine Vielzahl von Personen keine Sozialhilfe bezieht, aber auch kein Erwerbseinkommen erzielt, sondern Versicherungsleistungen ausgerichtet erhält (etwa solche der Arbeitslosen-, Unfall- oder einer Krankentaggeldversicherung), wurde im Rahmen der Botschaft und der parlamentarischen Debatte jedoch – soweit ersichtlich – keine Beachtung geschenkt. Die in der Botschaft des Regierungsrates enthaltenen Erläuterungen zu § 85bis