Ergänzungsleistungen für Familien). b) Was die Materialien als Bezugspunkt des historischen Auslegungselements anbelangt, fällt auf, dass die Behandlung von Ersatzeinkommen weder in der Botschaft des Regierungsrates vom 1. Dezember 2008 noch im Rahmen der Beratungen im Kantonsrat vom 3. März 2009 ein Thema bildete. Es wurde zwar mehrmals betont, durch die Familienergänzungsleistungen solle ein Abgleiten von Familien mit kleinen Kindern in die Sozialhilfe verhindert werden.