Mit einer gezielten Ergänzungsleistung (analog der EL bei den Rentnern und Rentnerinnen) könne dies im Sinne einer präventiven Massnahme verhindert werden. In der Folge wurde ein entsprechendes Konzept erarbeitet, das der Regierungsrat in Form einer Gesetzesvorlage mit Botschaft und Entwurf vom 1. Dezember 2008 dem Kantonsrat unterbreitete. In der Botschaft wird ausgeführt, es sollten wirtschaftlich- bzw. einkommensschwache Familien mittels Ergänzungsleistungen unterstützt und die verfügbaren Einkommen auf ein Niveau angehoben werden, das die Armutsgrenze überschreite.