Der Wortlaut muss daher als unklar gelten. Deshalb ist der Sinn der Bestimmung gestützt auf die weiteren Auslegungselemente zu ermitteln. 6.a) Am 14. Dezember 2005 beschloss der Kantonsrat (KRB SGB 118/2005 PB 23), den Legislaturplan 2005 – 2009 mit einem Planungsbeschluss unter dem politischen Schwerpunkt 4 «Soziale Sicherheit bedarfsgerecht gewährleisten» zu erweitern. So gehörten insbesondere viele junge Familien in das Segment der «working poor», denen Gefahr drohe, Sozialhilfeempfänger zu werden. Mit einer gezielten Ergänzungsleistung (analog der EL bei den Rentnern und Rentnerinnen) könne dies im Sinne einer präventiven Massnahme verhindert werden.