«Sie erzielen ein Bruttoeinkommen von mehr als CHF 30'000.00». Entgegen den Ausführungen im Einspracheentscheid spricht das Gesetz nicht von «Bruttoerwerbseinkommen». Unter den Begriff «Bruttoeinkommen» lassen sich vielfältige Einkünfte subsumieren; insbesondere wäre ein Einbezug der Arbeitslosenentschädigung aufgrund des Wortlauts der Bestimmung nicht ausgeschlossen. Daran ändert auch nichts, dass von einem «erzielten» Einkommen die Rede ist. Andererseits lässt der Wortlaut auch eine engere Auslegung im Sinne einer Beschränkung auf Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit zu. Der Wortlaut muss daher als unklar gelten.