Sachverhalt: Die Versicherte meldete sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn zum «Bezug von Ergänzungsleistungen für Familien» an. Bei den Einnahmen deklarierte sie Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung sowie ein Erwerbseinkommen des Ehepartners. Mittels Verfügung lehnte die Ausgleichskasse die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) ab, weil die Versicherte das erforderliche Mindesteinkommen nicht erziele.