Daher wird die Beschwerdegegnerin auch fachärztliche Auskünfte darüber einzuholen haben, inwieweit sich psychosoziale Probleme auf die Beigeladene belastend auswirken und in welcher Beziehung diese zum – ergotherapeutisch zu behandelnden – medizinischen Substrat stehen. Versicherungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 2010 (VSBES.2010.53)