Zwar sind Entscheide anderer kantonaler Versicherungsgerichte mangels örtlicher Zuständigkeit für das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn nicht verbindlich. Auf der anderen Seite spricht nichts dagegen, nachvollziehbare Erwägungen in ausserkantonalen (von der Beschwerdeführerin zitierten) Entscheiden zu einer sich in der Praxis öfters stellenden Rechtsfrage auch im vorliegenden Verfahren zur Entscheidfindung heranzuziehen. b) aa) Zur zeitlichen Limitierung der Ergotherapie hält etwa das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen in seinem Urteil vom 16. Januar 2008, IV 2007/293, fest: