SOG 2010 Nr. 23 Art. 35 Abs. 1 IVG. Ob die Invalidenversicherung eine Kinderrente generell einstellen darf, wenn das fragliche Kind während der laufenden Ausbildung seinen Militärdienst als sog. Durchdiener in einem Stück absolviert, kann offen bleiben, da im vorliegenden Fall auch so kein vermeidbarer Unterbruch der Ausbildung gegeben ist. Sachverhalt: X. bezog eine Invalidenrente sowie drei Kinderrenten, eine davon für seinen Sohn Y. (geb. 1990).