Diese Konsequenz lässt sich unter Berücksichtigung der heutzutage vielfältig möglichen und verschieden ausgestalteten Arbeitsverhältnisse gerade mit Blick auf Teilzeitarbeitsverhältnisse erwerbstätiger Eltern nicht rechtfertigen. Zudem ist auch den Erwägungen im zitierten Bundesgerichtsurteil eher eine Tendenz zur Befürwortung der alternativen Durchschnittsmethode zu entnehmen. So werden bei der wochenweisen Betrachtung dem genannten einzigen Vorteil gleich zwei Nachteile gegenübergestellt. Bei der alternativen Durchschnitts methode dagegen sieht das Bundesgericht lediglich einen Vorzug, nämlich den der einfachen, klaren und voraussehbaren Handhabung.