b) Maurer (Alfred Maurer: Schweizerisches Unfallversicherungsrecht, Bern 1989, N 196a) schlägt vor, das Pensum für jede Woche separat zu bestimmen. Daher seien Teilzeitbeschäftigte jede einzelne Woche, in der sie mindestens 12 Stunden (in der vorliegend anwendbaren, seit 1. Januar 2000 geltenden Fassung: 8 Stunden) arbeiteten, für Nichtberufsunfälle versichert, während die übrigen Wochen keine Nichtberufsunfallversicherung begründen würden. Gemäss der Auffassung des Bundesgerichts hat diese Lösung den Vorteil, ein klares Kriterium zur Verfügung zu stellen. Sie beinhalte indessen zwei Nachteile: