Ebenso wie im von der Beschwerdeführerin zitierten Bundesgerichtsurteil BGE 126 V 353 stellt sich auch im vorliegenden Fall die Frage, nach welchen Kriterien das Arbeitspensum von unregelmässig arbeitenden Teilzeitbeschäftigten zu bemessen ist. Das Bundesgericht legt zwei unterschiedliche Bemessungsvarianten dar, lässt aber schliesslich offen, welcher der beiden der Vorrang einzuräumen ist. b) Maurer (Alfred Maurer: Schweizerisches Unfallversicherungsrecht, Bern 1989, N 196a) schlägt vor, das Pensum für jede Woche separat zu bestimmen.