Sachverhalt: Das von X. gestellte Gesuch um Pendlerkostenbeiträge wies das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Einspracheentscheid vom 4. November 2009 mit der Begründung ab, gemäss dem aktuell ab 1. Januar 2009 geltenden seco-Kreisschreiben über die arbeitsmarktlichen Massnahmen sei die Kumulation der Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge (PEWO) mit Zwischenverdienst in der Regel nicht möglich (Rz. L33). Im Hinblick auf Ziel und Zweck von arbeitsmarktlichen Massnahmen und insbesondere von Pendlerkostenbeiträgen sei die Verwaltungsweisung des seco und die Beschränkung der Leistungspflicht für Pendlerkostenbeiträge gesetzeskonform.