Es ist weder aufgrund der gesetzgeberischen Intentionen und Zielsetzungen noch der einhelligen Lehre ein Grund ersichtlich, weshalb für einen Zwischenverdienst keine Pendlerkostenbeiträge sollten gewährt werden können. Sachverhalt: Das von X. gestellte Gesuch um Pendlerkostenbeiträge wies das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Einspracheentscheid vom 4. November 2009 mit der Begründung ab, gemäss dem aktuell ab 1. Januar 2009 geltenden seco-Kreisschreiben über die arbeitsmarktlichen Massnahmen sei die Kumulation der Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge (PEWO) mit Zwischenverdienst in der Regel nicht möglich (Rz. L33).