W. hat dabei erklärt, die fragliche Unterschrift stamme nicht von ihm. Vermutlich habe der Beschwerdeführer die Unterschrift gefälscht. Ein Vergleich der verschiedenen fraglichen, sich bei den Akten befindlichen Unterschriften ergibt folgendes Bild: (...) Diese Gegenüberstellung zeigt klar auf, dass die beiden Unterschriften auf dem Brief der Y. AG vom 25. Oktober 2005 sowie dem Lohnausweis vom 31. Oktober 2005 keine Ähnlichkeit mit den in den übrigen Dokumenten angebrachten Signaturen aufweisen. Dazu kommen die Aussagen des Zeugen W., dass die Unterschrift auf dem Lohnausweis nicht von ihm stamme.