AVB sind daher mit anderen Worten ausgedrückt so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, unter Berücksichtigung des Sinneszusammenhanges, der Vertragsgliederung und der sozialen Dimension des Vertrages verstehen darf (vgl. Roland Schaer: Modernes Versicherungsrecht, Bern 2007, § 9 N 20 f.). Die Regelung betreffend das Rückforderungsrecht findet sich in den konkreten AVB der Kranken- und Unfallversicherung X. unter dem Titel «Einschränkungen des Versicherungsschutzes». Ob ein Versicherungsnehmer unter diesem Titel mit einem Rückforderungsrecht rechnen muss, ist mindestens zweifelhaft.