Im Versicherungsrecht im Speziellen gilt als primäre Auslegungsmethode ebenfalls das Vertrauensprinzip, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der versicherungstechnischen Gesichtspunkte, der sozialen Dimension von Versicherungsverträgen im Massengeschäft, des Sinneszusammenhanges unter Berücksichtigung der Art der Versicherungsdeckung und der systematischen Gliederung innerhalb des Vertragstextes. AVB sind daher mit anderen Worten ausgedrückt so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, unter Berücksichtigung des Sinneszusammenhanges, der Vertragsgliederung und der sozialen Dimension des Vertrages verstehen darf (vgl. Roland Schaer: