Mit Verfügung vom 9. Oktober 2008 wurde die Kranken- und Unfallversicherung X. im vorliegenden Verfahren beigeladen. In ihrer Stellungnahme vom 29. Oktober 2008 schloss sie sich betreffend der Rentenauszahlung der Vernehmlassung der IV-Stelle vom 10. April 2008 an, welche die Abweisung der Beschwerde beantragte. Das Versicherungsgericht weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt.