Es ist daher nicht stossend, wenn sie nicht von einer für Erwerbstätige geschaffenen Versicherung profitieren kann. (…) e) Aus den obigen Ausführungen kann geschlossen werden, dass im vorliegenden Fall keine Gesetzeslücke vorliegt und es nicht die Absicht des Gesetzgebers war, Taggeldbezügerinnen ausnahmslos als anspruchberechtigt zu erklären, sondern eben nur, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt ein Taggeld beziehen (oder ausnahmsweise, wenn kein Taggeldanspruch, aber noch ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht) und wenn dieses Taggeld Erwerbsersatz darstellt. (…) Versicherungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2008 (VSBES.2008.204)