Dass es auf einen längeren Zeitraum um die Geburt herum und nicht genau auf den Zeitpunkt der Geburt ankommen würde, kann auch der französischen und italienischen Fassung von Gesetzes- und Verordnungstext, wo von „à la date de l’accouchement“ und „al momento del parto“ bzw. „jusqu’à l’accouchement“ und „fino al parto“ gesprochen wird, nicht entnommen werden. d) Seit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung per 1. Juli 2005 sind zu diesem Thema erst wenige Bundesgerichtsentscheide ergangen. In BGE 133 V 78 ff. (besprochen in SZS 2008 Nr. 4) führt das Bundesgericht betreffend eine selbständigerwerbende, bei der Geburt arbeitsunfähige Mutter aus, der Bundesrat habe in Art.