Nachdem sich aus den Akten auch kein Hinweis auf eine Unrichtigkeit dieser Bestandteile ergibt, ist von einer Überprüfung der betreffenden Positionen praxisgemäss abzusehen. (…) 4.a) Am 8. August 2007 hat die Sachbearbeiterin der Ausgleichskasse dem Vertreter des Versicherten mitgeteilt, dass die Frist, die Einsprache zu begründen, bis 31. August 2007 erstreckt werde. Was die Arbeitsbemühungen anbelange, würden deren sechs bis acht pro Monat erwartet, die unaufgefordert einzureichen seien. Hierzu könne das Formular der Arbeitslosenversicherung verwendet werden, das vollständig auszufüllen sei.