Ist man als Reiter darauf nicht vorbereitet, können diese immer extrem auf den unvorbereiteten Körper des Reiters wirken.“ 7.a) In den vorliegenden und dem Experten vorgelegten Unterlagen spricht die Versicherte immer wieder und übereinstimmend davon, dass ihr Pferd anlässlich des fraglichen Ereignisses einen „Bocksprung“ ausgeführt habe (...). Unter diesen Umständen ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt und davon auszugehen, dass dies tatsächlich der Fall war und nicht lediglich ein Gangartwechsel stattfand.